Einigung zwischen YouTube und der GEMA – freie Bahn für die Videoproduktion?

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Wer erinnert sich nicht an die Sperrtafel mit der Meldung „Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden“? Sie stand fast sieben Jahre zwischen deutschen YouTube-Nutzerinnen und -Nutzern und den Videos ihrer Lieblingskünstlerinnen und -künstler. Grund dafür war ein Rechtsstreit zwischen YouTube und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), bei dem es darum ging, dass die GEMA eine angemessene Vergütung für Musikvideos der von ihr vertretenen Künstlerinnen und Künstler auf dem beliebten Videoportal verlangte.

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